Sturz durch frisch geputzte Treppe
Der Boden des Treppenhauses war gerade geputzt worden und deshalb rutschig. Ein Mieter des Hauses rutschte aus und brach sich den Oberarmknochen. Dieser verlangt ein Schmerzensgeld von mindestens
80.000 Euro und weitere 947 Euro monatlich bis zum 01.01.2031.
Wer in einem erkennbar frisch geputzten Treppenhaus ausrutscht, weil er sich nicht am Geländer festhält, ist selbst schuld und bekommt weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz, so das Urteil des Amtsgerichts München (454 C 13676/11)